Hanni | SBY

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    Hanni | SBY
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    Hey Leute, hier der Artikel zu Menschenrechten:

    Menschenrechte. Das dies Rechte für den Menschen sind erklärt sich von selbst, aber was es genau mit ihnen auf sich hat, wissen Wenige.
    Wenn wir von Menschenrechten reden, meinen wir meistens die UN-Menschenrechtscharta. Diese wurde am 10. Dezember 1948 in Paris von den Vereinten Nationen verkündet. (Noch einmal zur Erinnerung: die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss aus über 190 Staaten, der gegründet wurde, um eine Sicherung des Weltfriedens zu gewährleisten.) Diese Menschenrechtscharta besteht aus 30 Artikeln, die sich seit ihrer Veröffentlichung nicht geändert haben. Die Rechte sind moralisch begründet und ihr Zweck ist es die Freiheit und Würde des Einzelnen zu gewährleisten. (Hier alle 30 Artikel: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte)
    Der Weg bis zu den Menschenrechten, wie wir sie heute kennen, war jedoch ein langer. Schon 539 v. Chr. gab es das sogenannte Kyros-Edikt, dies war ein Tonzylinder auf dem Erlasse von Kyros dem Großen, dem ersten König Altpersiens, niedergeschrieben wurden, die während seiner Eroberung Babylons entstanden. Dort beseitigte er Sklaverei und Diskriminierung und schuf Religionsfreiheit. Weitere wichtige historische Dokumente waren 1215 die Magna Carta, 1628 die Petition of Right, 1689 die Bill of Rights (England), 1776 die Unabhängigkeitserklärung der USA, 1789 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich, 1791 die Bill of Rights (Vereinigte Staaten) bis es dann letztendlich 1948 die UN-Menschenrechtscharta gab. Dass diese Menschenrechte nun existieren hört sich erst einmal schön an, aber wenn man genauer hinsieht, erkennt man, dass diese Thematik weitaus komplizierter ist. Wichtig dabei ist ganz besonders die Gültigkeit. Theoretisch sollten die Menschenrechte für Alle garantiert sein. Wir merken schon, dass dies definitiv nicht der Fall ist, aber woran liegt das? Zuerst einmal müssen wir dabei zwischen den verschiedenen Rechtsebenen unterscheiden. Hier in Deutschland gibt es zum einen Bürger*innenrechte, dass sind Rechte, die für alle mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten (z.B. Wahlrecht oder Recht auf Zugang öffentlicher Ämter) und dann die Grundrechte, dies sind Rechte die für alle Menschen in Deutschland gelten, herbei sind aber auch einzelne Gesetze dabei, die den Menschenrechten sehr ähneln (z.B. Recht auf Asyl oder freie Meinungsäußerung). Die dritte Ebene wären dann die Menschenrechte, die theoretisch für alle gelten sollten. Großes Manko dabei ist aber, dass die Menschenrechte keine verbindliche Rechtsgültigkeit besitzen, sondern nur eine Empfehlung der Vereinten Nationen, sozusagen ein Ideal, sind. Sie gehören nämlich nicht zu den Völkerrechten, welche über den einzelnen Staaten stehen. Lediglich einzelne Artikel sind im „Zivilpakt“ und „Sozialpakt“ vorzufinden, welche 1976 in Kraft getreten sind und bindende internationale Abkommen sind. Hier werden nur die Menschenrechte der 1. und 2. Generation eingebunden, jedoch nicht die der 3. Generation. Zur Erklärung: Menschenrechte werden in drei Arten bzw. „Generationen“ unterteilt. Es gibt die Freiheitsrechte (1. Generation), wie das Recht auf Leben und Freiheit (Art. 3) oder das Verbot von Sklaverei (Art. 4). Die Sozialrechte bilden die 2. Generation, das wären zum Beispiel das Recht auf Bildung (Art. 26) oder das Recht auf soziale Sicherheit. Die dritte Generation setzt sich aus den sogenannten Kollektivrechten zusammen, wie zum Beispiel das Recht auf eine saubere Umwelt oder das Recht auf Frieden. Diese Gruppe ist die „Jüngste“ und wird deswegen kaum als konkretes Recht vorgefunden. Sie existieren also quasi noch gar nicht so richtig, obwohl eine offizielle Rechtsgültigkeit wohl auch Priorität hätte. Was haltet ihr davon, dass manche Menschenrechte nicht legitimiert sind und welche Rechte fehlen eurer Meinung nach noch?

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