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-Fühlst du dich gleichberechtigt gegenüber Erwachsenen? – Nachdem SBY etlichen Schüler*innen diese Frage stellte, folgt heute der Artikel, welcher sich mit der Gleichberechtigung von Kindern und Erwachsenen beschäftigt. Aus technischen Gründen wird das Interviewvideo nachträglich hochgeladen. Bitte geduldet euch ein wenig. Danke für euer Verständnis!
Eine Diskussion über dieses Thema ist nicht unbedingt die Einfachste. Zunächst sollte man den Begriff „Gleichberechtigung“ definieren. Gleichberechtigung ist das Zugestehen von gleichen Rechten, also die rechtliche Gleichstellung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion, körperliche und/oder seelische Einschränkung, sexuelle Neigung etc. In den meisten Ländern, unter anderem Deutschland, ist eine gesetzliche Garantie der Gleichstellung gesichert. Hört man den Begriff Gleichberechtigung, ist das Erste, was einem oft in den Sinn kommt, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Anwendungsbeispiele in Dudendefinitionen, wie „für die volle Gleichberechtigung der Frauen kämpfen“ sind die besten Beispiele dafür, dass nur selten über Gleichberechtigung von Erwachsenen und Kindern gesprochen wird.
Unmittelbar in Verbindung stehen Gleichberechtigung und Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ein politisches Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einem Staat. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 sind in 30 Artikeln die Grundrechte der Vereinten Nationen zusammengefasst. Der bekannteste Artikel ist wohl Artikel 1, welcher besagt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ Die Menschenrechte gelten innerhalb der Vereinten Nationen für alle Menschen, also sowohl für Erwachsene, als auch Kinder. Dennoch wurden Kinderrechte, welche in der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 festgeschrieben worden sind, zu den Menschenrechten gesetzlich ergänzt. In vier Grundprinzipien sind diese mit einer universellen Verbindlichkeit festgelegt. So gelten alle 54 Kinderrechte, laut Artikel 2, ausnahmslos für alle Kinder. Wichtig zu erwähnen ist, dass man bis zu seinem 18. Lebensjahr als Kind bzw. Jugendliche*r angesehen wird (vgl. Artikel 1 UN-Kinderrechtskonvention) – Ausnahmen stellen hierbei Länder wie Amerika dar, in welchen man erst ab seinem 21. Lebensjahr als erwachsen gilt.
Trotz dessen, dass Artikel 1 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung besagt, dass alle Menschen gleichberechtigt sind, muss man vor Allem in Erziehungsmaßnahmen zwischen gleicher Würde und gleichen Rechten unterscheiden. Als Kind hörte man oft Sprüche wie „Dafür bist du noch zu klein!“ und „Warte bis du größer bist!“. Anfangs fanden wir dies wahrscheinlich alle ungerecht; können aber heute womöglich verstehen, dass es damals von manchmal Nöten war, uns, als Kindern, auch Grenzen zu setzen. Allein das Jugendschutzgesetz, welches Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien schützen soll, weist klare Einschränkungen für Kinder und Jugendliche auf. So ist zum Beispiel der Alkoholkauf nur für Erwachsene, bzw. für Jugendliche ab 16 Jahren gestattet.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Thematisierung der Wahlberechtigung, welche in Deutschland erst ab der Volljährigkeit eintritt. Als wir bei SBY über dieses Thema sprachen, hatten wir unterschiedliche Standpunkte. Die einen waren der Meinung, dass es unfair sei, wenn 17-Jährige politikinteressierte Jugendliche die Gesellschaft Deutschlands nicht mitgestalten dürfen, aber 18-Jährige schon. Andere waren der Ansicht, dass die Einführung der Wahlberechtigung für 16-Jährige die Wahlen aufgrund eines fehlenden Bildungsstandes und eventuellem Gruppenzwang negativ beeinträchtigen könnte.
Demnach ist eine vollständige Gewährleistung der Gleichberechtigung aufgrund des unterschiedlichen Alters nicht zu ermöglichen. Kinder bzw. Jugendliche können aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, welche bei Erwachsenen ausgeprägter sein sollten, nicht die gleichen Rechte wie Erwachsene besitzen. Eine „Nichterfüllung der Gleichberechtigung“ ist sogar notwendig um Gefahren und Gefährdungen für das körperliche, geistige und seelische Wohl von unter 18-Jährigen zu vermeiden. Inwiefern sich Körper und Geist mit dem Überschreiten der Volljährigkeit urplötzlich verändern, ist jedoch stark anzuzweifeln.
Auch SBY hat sich zu diesem gesamten Themenkomplex Gedanken gemacht und wurde sich über die Frage: „Fühlen wir uns, als Jugendliche, von Erwachsenen respektiert und ihnen gegenüber gleichberechtigt?“ recht schnell einig. Mit Überschreiten des Kindesalters, merken wir als Jugendliche, dass Erwachsene, wie unsere Eltern, uns immer mehr auf eigenen Beinen stehen lassen, fühlen uns aber aufgrund von Einschränkungen, wie dem Jugendschutzgesetz, in keinem Fall gleichberechtigt. Wir sehen in regelmäßigen Abständen, dass Erwachsene unsere Person, aber nicht unsere Meinung ernst nehmen. Teilweise wird diese fallen gelassen, wenn nicht sogar ignoriert. So haben wir mitunter das Gefühl, dass wir in den simpelsten Fragen keine Entscheidungsgewalt mittragen dürfen. Wir empfinden unsere Meinungen aber als ebenso wichtig und wünschen uns, dass sie nicht aufgrund unseres Alters „abgestempelt“, sondern angehört und Teil von Gesprächen werden.